Mai 2026: Neue EU-Regelung für Siloxane

D4, D5, D6 in Kosmetik: Neue EU-Regelung zwingt zur Reformulierung

Die EU reguliert die Siloxane D4 (bereits verboten), D5 und D6 deutlich strenger. Für viele kosmetische Produkte bedeutet das: bestehende Rezepturen sind künftig nicht mehr verkehrsfähig.

Wenn Sie diese Stoffe aktuell einsetzen, besteht konkreter Handlungsbedarf.

Die Fristen im Überblick

  • Seit 2020 → max. 0,1% in Rinse-off-Produkten

  • 06.06.2027 → max. 0,1% in Leave-on-Produkten

In der Praxis heißt das: D4, D5 und D6 müssen aus Formulierungen entfernt werden.

Warum das relevant ist

Diese Siloxane wurden bisher gezielt eingesetzt für:

  • leichte, nicht fettende Sensorik

  • gute Verteilbarkeit

  • glättende Effekte in Haut- und Haarpflege

Der Ersatz ist technisch möglich, aber oft formulatorisch anspruchsvoll.

Typische Herausforderungen in der Umsetzung

  • Verlust der gewünschten Sensorik

  • Anpassung der Emulsionsstabilität

  • Wechselwirkungen mit bestehenden Rohstoffen

  • unerkannte Einträge über Rohstoffverunreinigungen

Ohne strukturierte Analyse entstehen schnell:

  • Verzögerungen in der Produktentwicklung

  • unnötige Reformulierungsschleifen

  • regulatorische Risiken

EU-Regelung Siloxane

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln!

Je früher Sie Ihre Formulierungen überprüfen, desto einfacher lassen sich:

  • kritische Produkte identifizieren

  • geeignete Alternativen auswählen

  • stabile und marktfähige Reformulierungen entwickeln

Wie ich Sie unterstütze?

Ich begleite Sie gezielt bei der Umsetzung:

  • Prüfung Ihrer Formulierungen auf D4/D5/D6

  • Bewertung von Rohstoffen und Spezifikationen

  • Entwicklung funktionaler Alternativen

  • vollständige Sicherheitsbewertung gemäß EU-Anforderungen

Unsicher, ob Ihre Produkte betroffen sind?

Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie bei einer effizienten und regulatorisch sicheren Umstellung.

Blog Eintrag Weihnachten 2025

Sicher verkaufen – auch auf Weihnachtsmärkten!

Selbsthergestellte Kosmetikprodukte sind beliebte Weihnachtsmarkt-Bestseller – 
ABER: Jede Kosmetik muss sicher und rechtskonform hergestellt, verpackt und deklariert werden.

Darauf sollten Sie als Hersteller:inn unbedingt achten:

• Vollständige INCI-Liste & korrekte Deklaration allergener Duftstoffe
• Keine kritischen Inhaltsstoffe (z.B. Methyleugenol in ätherischen Rosenölen)
• Ausreichende mikrobiologische Qualität – besonders bei wasserhaltigen Produkten (Konservierungsbelastungstest)
• Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
• Sicherstellung der Sicherheitsbewertung (CPSR) und Eintragung ins CPNP

Mein Tipp für alle Kosmetikhersteller:innen & DIY-Kosmetik-Anbieter:innen:
Lassen Sie Ihre Produkte mikrobiologisch und rechtlich prüfen – das schafft Vertrauen und Sicherheit bei IhrenKund:innen und schützt Ihr Business.

Sie haben Fragen dazu? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

Kosmetik selber herstellen und verkaufen Bild zeigt eine selbst hergestelltes Kosmetikprodukt