Mai 2026: Neue EU-Regelung für Siloxane
D4, D5, D6 in Kosmetik: Neue EU-Regelung zwingt zur Reformulierung
Die EU reguliert die Siloxane D4 (bereits verboten), D5 und D6 deutlich strenger. Für viele kosmetische Produkte bedeutet das: bestehende Rezepturen sind künftig nicht mehr verkehrsfähig.
Wenn Sie diese Stoffe aktuell einsetzen, besteht konkreter Handlungsbedarf.
Die Fristen im Überblick
Seit 2020 → max. 0,1% in Rinse-off-Produkten
06.06.2027 → max. 0,1% in Leave-on-Produkten
In der Praxis heißt das: D4, D5 und D6 müssen aus Formulierungen entfernt werden.
Warum das relevant ist
Diese Siloxane wurden bisher gezielt eingesetzt für:
leichte, nicht fettende Sensorik
gute Verteilbarkeit
glättende Effekte in Haut- und Haarpflege
Der Ersatz ist technisch möglich, aber oft formulatorisch anspruchsvoll.
Typische Herausforderungen in der Umsetzung
Verlust der gewünschten Sensorik
Anpassung der Emulsionsstabilität
Wechselwirkungen mit bestehenden Rohstoffen
unerkannte Einträge über Rohstoffverunreinigungen
Ohne strukturierte Analyse entstehen schnell:
Verzögerungen in der Produktentwicklung
unnötige Reformulierungsschleifen
regulatorische Risiken

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln!
Je früher Sie Ihre Formulierungen überprüfen, desto einfacher lassen sich:
kritische Produkte identifizieren
geeignete Alternativen auswählen
stabile und marktfähige Reformulierungen entwickeln
Wie ich Sie unterstütze?
Ich begleite Sie gezielt bei der Umsetzung:
Prüfung Ihrer Formulierungen auf D4/D5/D6
Bewertung von Rohstoffen und Spezifikationen
Entwicklung funktionaler Alternativen
vollständige Sicherheitsbewertung gemäß EU-Anforderungen
Unsicher, ob Ihre Produkte betroffen sind?
Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie bei einer effizienten und regulatorisch sicheren Umstellung.
Blog Eintrag Weihnachten 2025
Sicher verkaufen – auch auf Weihnachtsmärkten!
Selbsthergestellte Kosmetikprodukte sind beliebte Weihnachtsmarkt-Bestseller –
ABER: Jede Kosmetik muss sicher und rechtskonform hergestellt, verpackt und deklariert werden.
Darauf sollten Sie als Hersteller:inn unbedingt achten:
• Vollständige INCI-Liste & korrekte Deklaration allergener Duftstoffe
• Keine kritischen Inhaltsstoffe (z.B. Methyleugenol in ätherischen Rosenölen)
• Ausreichende mikrobiologische Qualität – besonders bei wasserhaltigen Produkten (Konservierungsbelastungstest)
• Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
• Sicherstellung der Sicherheitsbewertung (CPSR) und Eintragung ins CPNP
Mein Tipp für alle Kosmetikhersteller:innen & DIY-Kosmetik-Anbieter:innen:
Lassen Sie Ihre Produkte mikrobiologisch und rechtlich prüfen – das schafft Vertrauen und Sicherheit bei IhrenKund:innen und schützt Ihr Business.
Sie haben Fragen dazu? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

